Im Lotteriefonds wird der Anteil des Kantons Zürich verwaltet, den er aus dem Reingewinn von SWISSLOS erhält. Letztlich wird er also aus dem Verkauf von Losen und aus dem Schweizer Zahlenlotto gespiesen.
Die Finanzdirektion verwaltet den Fonds und bearbeitet die Beitragsgesuche. Der Entscheid obliegt dem Regierungsrat und bei Beträgen über Fr. 500'000 dem Kantonsrat.
Beiträge aus dem Lotteriefonds erhalten vor allem kulturell oder sozial tätige, nicht gewinnorientierte Organisationen für einmalige und grosse, länger wirkende Vorhaben. Damit ein Gesuch Erfolg haben kann, müssen verschiedene Rahmenbedingungen eingehalten werden.