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Steckbrief
Beitragsbedingungen
Obliegenheiten nach Beitragsgewährung
Lotteriefonds des Kantons Zürich
Walcheplatz 1
Postfach 
8090 Zürich
F 043 259 51 46
www.lotteriefonds.zh.ch

Lotteriefonds


Kontakt

Dr. Stephan Civelli
Tel. 043 259 33 17
Janet Berther
Tel. 043 259 40 29
E-Mail:
Empfänger anklicken

Gewährte Beiträge

Datei : Beitragsleistungen 2010_7.pdf Grösse: 33 KB Beiträge 2010 (33 KB)
Datei : Beitragsleistungen 2009-6.pdf Grösse: 38 KB Beiträge 2009 (38 KB)

Links

SWISSLOS
Interkant. Landeslotterie

Fachstelle Kultur Kanton Zürich
Fachstelle Sport Kanton Zürich
Zürcher Kantonalverband für Sport
Zürcher Filmstiftung

Was ist der Lotteriefonds?

Im Lotteriefonds wird der Anteil des Kantons Zürich verwaltet, den er aus dem Reingewinn von SWISSLOS erhält. Letztlich wird er also aus dem Verkauf von Losen und aus dem Schweizer Zahlenlotto gespiesen.

Die Finanzdirektion verwaltet den Fonds und bearbeitet die Beitragsgesuche. Der Entscheid obliegt dem Regierungsrat und bei Beträgen über Fr. 500'000 dem Kantonsrat.
Steckbrief und Geschichte des Lotteriefonds

Beiträge aus dem Lotteriefonds

Beiträge aus dem Lotteriefonds erhalten vor allem kulturell oder sozial tätige, nicht gewinnorientierte Organisationen für einmalige und grosse, länger wirkende Vorhaben. Damit ein Gesuch Erfolg haben kann, müssen verschiedene Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Einzelpersonen erhalten keine Beiträge.

Für Produktionen und Anlässe im Kulturbereich ist grundsätzlich die Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern zuständig.
Für alle Bereiche der Sportförderung ist die Fachstelle Sport bzw. der Zürcher Kantonalverband für Sport zuständig.
 
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